KfW – Förderungen

Ich bin bei der DENA als Energie – Effizienz – Experte gelistet und betreue Interessenten von der ersten Beratung zu den Fördermöglichkeiten, über die detaillierte Ausarbeitung, Einholung entsprechender Angebote, der Antragsstellung, Bauüberwachung während der Durchführung der Maßnahmen bis zur Auszahlung der Fördermittel.

Wichtige Änderungen zum 01.01.2020

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbind­liche Klima­ziele auf den Weg gebracht. Daher treten zum 01.01.2020 Produkt­änderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienz­haus für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude sowie auf Einzel­maßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung.  

KfW Bauförderungen: Übersicht der Förderprogramme und Zuschüsse

Sie möchten bauen oder kaufen, umbauen oder energetisch sanieren?
Die staatliche Förderbank KfW unterstützt Sie durch Förderkredite mit Zinsvorteilen und Tilgungszuschüssen sowie durch Investitionszuschüsse. Die Mittel für Zinsverbilligung und die Zuschüsse werden vom Bund zur Verfügung gestellt.
Als gelisteter Energie – Effizienz – Experte (DENA) berate ich Sie gern zu möglichen Fördermaßnahmen bei einem vor Ort Termin und bearbeite die Formalitäten bis hin zur Bauüberwachung und Abschluss der Baumaßnahmen.

Mit der richtigen KfW – Förderung zum perfekten Eigenheim

KfW-Förderungen umfassen:

  • Energieeffizientes Bauen (Kredit)
  • Energieeffizientes Sanieren (Kredit, Zuschuss)
  • Baubegleitung durch einen Sachverständigen (Zuschuss)
  • Wohneigentum (Kredit)
  • Altersgerechtes Umbauen (Kredit, Zuschuss): Barrieren abbauen, Wohnwert und Einbruchschutz erhöhen
  • Baukindergeld (Zuschuss): Wohneigentum für Familien mit Kindern

Die KfW bietet im Rahmen der KfW-Förderung eine Vielzahl möglicher Förderprogramme. Sie sind nicht nur durch ihre Zinsbindung von bis zu 20 Jahren attraktiv, sondern auch auf Grund diverser Zusatzleistungen und Kombinationsmöglichkeiten. So stehen Ihnen zum Beispiel bei den meisten Angeboten der KfW zu Beginn einige Jahre Tilgungsfreiheit zu und auch ein Tilgungszuschuss kann für das Einhalten bestimmter Energiestandards gewährt werden. Wir stellen Ihnen im Folgenden die attraktivsten Angebote vor und erklären, für wen diese geeignet sind.

KfW Förderprogramm 153 – Energieeffizient Bauen

Das Förderprogramm Nummer 153 fördert den Neubau oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55, 40 oder 40 Plus mit einer maximalen Kreditsumme von 100.000 Euro pro Wohneinheit. Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen. Bei einem Neubau werden die Bau- und Baunebenkosten, Beratungskosten, Planungskosten und Kosten für die Baubegleitung gefördert. Unter Baubegleitung versteht man die fachmännische Aufsicht der umzusetzenden Energiesparmaßnahmen durch einen Energieberater. Handelt es sich nicht um einen Neubau sondern um einen Kauf, so wird der Kaufpreis gefördert. Ausgenommen von der Förderung sind in beiden Fällen die Grundstückskosten.

Beim Erreichen der von der KfW für die Effizienzhäuser vorgeschriebenen Energiestandards kann zudem ein Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro gewährt werden.

> KfW Förderprogramm 153 – Energieeffizient Sanieren im Detail

KfW Förderprogramm 151, 152 – Energieeffizient Sanieren

Diese KfW-Förderung ist zugeschnitten auf die Sanierung oder Modernisierung einer bestehenden Immobilie nach den Standards der KfW-Effizienzhäuser. Voraussetzung ist hier, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 erfolgt sind. Die Kreditsumme liegt bei diesem Produkt bei maximal 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und bei maximal 100.000 Euro für ein KfW – Effizienzhaus. Wie schon beim Förderprogramm 153 ist auch hier ein Tilgungszuschuss möglich.

Gefördert werden alle energetischen Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass die Immobilie KfW-Effizienzhaus Niveau erreicht. Wer kein Effizienzhaus möchte, jedoch trotzdem energiesparend umbauen möchte, kann eine KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen. Diese umfassen unter anderem Wärmedämmung, neue Fenster und Eingangstüren, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie den Einbau oder Austausch einer Lüftungsanlage. Nicht förderfähig sind auch hier Ferienhäuser und -wohnungen sowie Photovoltaik – Anlagen. Wer eine solche Anlage anschaffen oder einbauen möchte, kann diese mit den Förderprogrammen 270 (Erneuerbare Energien Standard) finanzieren.

> KfW Förderprogramm 151, 152 – Energieeffizient Sanieren im Detail

KfW Förderprogramm 167 – Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit

Dieses KfW Darlehen richtet sich an alle, die eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energie einbauen möchten, vorausgesetzt Ihre bestehende Anlage wurde vor dem 01. Januar 2009 eingebaut. Die Höchstsumme für den Kredit beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Vertrag zeichnet sich besonders durch seinen festen Zinssatz aus. Die maximale Laufzeit für den Kreditvertrag beträgt 10 Jahre. Auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe können mit dieser KfW-Förderung finanziert werden. Nicht förderfähig sind auch hier Ferienhäuser.

> KfW Förderprogramm 167 – Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit im Detail

KfW Förderprogramm 124 – KfW-Wohneigentumsprogramm

Diese KfW-Förderung dient der Finanzierung von Kauf oder Bau selbstgenutzter Häuser oder Eigentumswohnungen. Die maximale Auszahlungssumme liegt bei 50.000 Euro pro Kauf oder Bau. Bei einem Neubau werden die Kosten für das Baugrundstück finanziert, sofern es nicht länger als ein halbes Jahr vor der Antragstellung bei der KfW erworben wurde. Zudem umfasst die Finanzierung Materialkosten, Arbeitskosten, Baunebenkosten (unter anderem für Notar, Architekt, Grunderwerbsteuer und Bauberater) sowie mögliche Kosten für Außenanlagen. Handelt es sich hingegen um einen Kauf, so sind Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, Kaufpreis und Nebenkosten wie Maklergebühren in der Finanzierung inbegriffen.

Das Förderprogramm 124 kann übrigens auch im Falle eines Erbes oder einer Schenkung beantragt werden. In diesem Fall sind Sanierungskosten, Kosten für einen Neubau, die Auszahlung der Miterben und entsprechende Nebenkosten finanzierbar.

Eine Kombination des KfW – Wohneigentumsprogramms mit einer anderen KfW-Förderung (wie zum Beispiel dem Förderprogramm 153) ist übrigens auch möglich.

> KfW Förderprogramm 124 – KfW Wohneigentumsprogramm im Detail

KfW Förderprogramm 159 – Altersgerecht Umbauen

Diese KfW-Förderung ist altersunabhängig und richtet sich an alle, die ihren Wohnsitz altersgerecht umbauen oder eine entsprechend umgebaute Immobilie kaufen möchten. Die maximale Kreditsumme beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden weiterhin auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Die geförderten Maßnahmen zur Barrierereduzierung umfassen unter anderem den Einbau von Treppenliften oder Rampen zur Überwindung von Treppen und Stufen, barrierefreien Badumbau, den Einbau von altersgerechten Assistenzsystemen und die Umgestaltung der Raumaufteilung sowie den Schwellenabbau.

Neben den hier genannten Förderprogrammen bietet die KfW noch eine ganze Reihe weiterer Kredite, welche speziell auf unterschiedlichste Ansprüche zugeschnitten wurden. Um die passende KfW-Förderung für sich und ihr Projekt zu finden, vereinbaren Sie am besten einen unverbindlichen Beratungstermin.

> KfW Förderprogramm 159 – Altersgerecht Umbauen im Detail

Zuschüsse der KfW

Neben günstigen Krediten bietet die KfW auch Zuschüsse zu verschiedenen Bauvorhaben an. Auch hier lohnt es sich, in einem Gespräch mit einem Experten herauszufinden, welche Zuschüsse für das eigene Bau- oder Umbauvorhaben in Frage kommen. Übrigens, die Zuschüsse können Sie auch direkt im KfW-Zuschussportal beantragen – in den meisten Fällen erfahren Sie dort auch umgehend die Höhe Ihres Zuschusses.

Zuschuss 430 – Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss wird seit 2021 durch die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle durch die Bafa ersetzt

Gefördert werden Privateigentümer, welche Ihre Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) energieeffizient Sanieren wollen. Genau wie beim Förderprogramm 151,152 ist auch dieses Angebot sowohl für ein KfW – Effizienzhaus als auch für festgelegte Einzelmaßnahmen wie Erneuerung der Fenster und Türen möglich. Die maximale Höhe des Zuschusses liegt bei 30.000 Euro.

> Zuschuss 430 – Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss im Detail

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle durch die Bafa

Der oben genannte Zuschuss gemäß KfW Programm 430 wird in Zukunft über die Bafa beantragt. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

> Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Zuschuss 431 – Baubegleitung

Dieser Zuschuss kann nur in Kombination mit den Förderprogrammen 151/152, 153 und 430 beantragt werden. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss zur Planung und Baubegleitung beim Bau eines KfW – Effizienzhauses oder bei energetischen Sanierungen. Der Zuschuss umfasst bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben.

> Zuschuss 431 – Baubegleitung im Detail

Zuschuss 433 – Brennstoffzelle

Dieser Zuschuss richtet sich an Privatpersonen, welche ein stationäres Brennstoffzellensystem einbauen möchten. Er kann sowohl für Neubauten als auch für bereits bestehende Gebäude beantragt werden. Gefördert werden neben den Kosten für den Einbau des Systems auch Wartungskosten (im Fall eines Vollwartungsvertrags) sowie entstehende Kosten für den Experten für Energieeffizienz. Nicht gefördert wird der Einbau von Brennstoffzellen in Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Boardinghäuser. Der Zuschuss beträgt maximal 28.200 Euro pro Brennstoffzelle.

> Zuschuss 433 – Brennstoffzelle im Detail

Zuschuss 455-B – Altersgerecht Umbauen Investitionszuschuss

Wer altersgerecht Umbauen möchte, kann einen Zuschuss beantragen. Dieser liegt für Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit bei maximal 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung. Zuschussfähig sind dieselben Maßnahmen, die auch mit dem Förderprogramm 159 – Altersgerecht Umbauen finanzierbar sind. Nicht beantragen können Sie diesen Zuschuss für Ferienhäuser, Boardingshäuser, Pflege- und Altenheime.

> Zuschuss 455-B – Altersgerecht Umbauen Investitionszuschuss im Detail

Zuschuss 455-E – Einbruchschutz Investitionszuschuss

Wer altersgerecht den Einbruchschutz seiner Immobilie erhöhen möchte, kann einen Zuschuss beantragen. Dieser liegt für Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes bei 1.500 Euro pro Wohnung. Zuschussfähig sind dieselben Maßnahmen, die auch mit dem Förderprogramm 159 – Altersgerecht Umbauen finanzierbar sind. Nicht beantragen können Sie diesen Zuschuss für Ferienhäuser, Boardingshäuser, Pflege- und Altenheime.

> Zuschuss 455-E – Einbruchschutz Investitionszuschuss im Detail

KfW – Förderung beantragen

Sie haben Interesse an einer KfW-Förderung und möchten mehr über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen erfahren? Wenden Sie sich an ein Finanzinstitut Ihres Vertrauens und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Die KfW selbst unterhält keine eigenen Filialen, sondern arbeitet mit Sparkassen, Banken und Versicherungen zusammen. Auch Fragen zu Sondertilgungen und eventuellen Bearbeitungsgebühren lassen sich hier klären. Manche Banken bieten sogar attraktive Rabatte auf die Zinsen der KfW-Förderung an – es lohnt sich also auch, verschiedene Angebote zu vergleichen. Wer sich zunächst lieber außerhalb eines Finanzinstituts beraten lassen möchte, kann sich auch an die Verbraucherzentrale oder direkt an die Finanzierungs-Experten der KfW wenden.

Viele Förderprogramme der KfW lassen sich übrigens auch miteinander oder mit anderen Fördermitteln des Bundes oder der Bundesländer kombinieren. So können Sie weitere Fördergelder für Ihr Bauvorhaben oder Ihr Sanierungsprojekt nutzen. Ein Beratungsgespräch lohnt sich also auf jeden Fall, denn so können Sie sicher gehen, das am besten auf ihr Vorhaben abgestimmte Angebot zu erhalten.

Möchten Sie keinen Kredit sondern nur einen Zuschuss der KfW beantragen, so können Sie dies direkt über das Onlineportal der KfW machen. Nachdem Sie dort alle Angaben zu Ihrem Vorhaben gemacht haben, erfahren Sie direkt, wie hoch Ihr Zuschuss ausfallen würde.

Besondere Informationen

Die Schritte zur KfW – Förderung

Um eine KfW-Förderung zu erhalten, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten:

  • Stellen Sie den Antrag auf KfW-Förderung, bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.
  • Binden Sie bei Bau, Kauf oder Sanierung einer energieeffizienten Immobilie einen qualifizierten Sachverständigen ein.
  • Die KfW betreibt keine eigenen Filialen. Den Antrag für eine KfW-Förderung stellen Sie bei einem Finanzinstitut Ihrer Wahl (zum Beispiel Geschäftsbank, Genossenschaftsbank, Direktbank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung).
  • Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  • Zuschüsse erhalten Sie direkt von der KfW.

Besonders praktisch sind auch die Produktfinder der KfW. Mit wenigen Angaben können Sie hier die passende KfW-Förderung und Zuschüsse für Ihr Vorhaben finden. So verschaffen Sie sich schnell und einfach einen ersten Überblick.

> zum KfW-Produktfinder Neubau und Kauf

> zum KfW-Produktfinder Umbau und Sanierung

Mehr Informationen

Auf der Webseite der KfW erhalten Sie umfangreiche Informationen rund um die KfW – Förderprogramme.

Quelle: www.baufoerderer.de

error: Content is protected!