Aktuelles

Neben den aufgeführten Themen finden Sie weiteres auf meinen Präsentationen auf Facebook und houzz. Sollten Ihnen fehlerhafte Verlinkungen auffallen bitte ich Sie um eine kurze Information zur besseren Pflege dieser Seite.

Unterschied zwischen Bauüberwachung und Bauleitung

Streng genommen sind Bauüberwachung und Bauleitung nicht dasselbe, selbst wenn die Begriffe umgangssprachlich gerne synonym verwendet werden. Ein Bauleiter kann die Überwachung der Bautätigkeiten übernehmen, jedoch nur, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde. Üblicherweise ist der Bauleiter für die am Bau beteiligten Firmen tätig. Er kümmert sich beispielsweise um den reibungslosen Bauablauf, Projektsteuerung, Kommunikation, Koordination der Gewerke u. ä. Die Bauüberwachung wiederum vertritt dann oft direkt den Bauherrn und achtet eher auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, Sicherheitsvorgaben etc.
Welche Leistungen kann der Auftraggeber mit der Leistungsphase 8 erwarten? Die Antwort auf diese Frage wird manchen Auftraggeber überraschen. Es ist keineswegs so, dass mit der Beauftragung der Objektüberwachung die komplette Leitung und Organisationstätigkeiten auf der Baustelle auf den Objektplaner (fälschlicherweise oft als „Bauleiter“ bezeichnet) übertragen worden sind. Die Grundleistungen der HOAI sehen das nicht vor. Die reibungsfreie Bauüberwachung setzt jedoch immer die Kooperation und Mitwirkung der Bauherrschaft voraus.
(Quelle: bau-master.com und bau-plan-asekurado.de)

EU-Gebäuderichtlinie: Sanierungspflicht für Hausbesitzer gekippt

Nach deutlicher Kritik an den Plänen von Interessenverbänden und Politik wurde nun ein Kompromiss erreicht. Zwar hält die EU-Kommission noch immer am Sanierungszwang fest, doch wird es keine individuelle Verpflichtung für Immobilienbesitzer geben.
(Quelle: wienerberger.de)

Bundesförderung effiziente Gebäude

Im Zuge des neuen Gebäudeenergiegesetzes ab 2024 wird auch die Förderlandschaft geändert werden. Eine neue BEG-Richtline wird derzeit erarbeitet. Ziel mit der Förderung ist es, den Heizungstausch zu erleichtern. Die Informationen werden laufend aktualisiert und stellen den aktuell diskutierten Informationsstand vom 12. Oktober 2023 dar. Die Richtlinie soll Ende November im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst mit Veröffentlichung der Richtlinie gelten die Informationen als gesetzt; bis dahin kann es noch jederzeit Änderungen geben.
(Quelle: gih.de)

GEG-Novelle 2024 – bekannt als „Heizungsgesetz“ im Bundestag verabschiedet

Die Abgeordneten haben am Freitag, 8. Sept. 2023, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet und zwar in namentlicher Abstimmung. 397 Abgeordnete waren dafür, 275 waren dagegen und 5 haben sich enthalten. Abgestimmt wurde über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875), in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung (20/7619).
(Quelle: geg-info.de)

Leitfaden – GEG 2020 und Änderungen GEG 2023

Der Leitfaden der Bayerischen Ingenieurekammer-Baustellt stelt alte und neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz gegenüber und richtet sich gleichermaßen an Bauherren und Anwender. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen zum GEG 2023 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte.
(Quelle: bbik.de)

Baukindergeld 2023: Ab Juni können Familien Förderkredite beantragen

Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auch 2023 den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Jetzt geht das Programm in eine Verlängerung! Ab Juni 2023 kann man das Baukindergeld wieder beantragen. Am Nachfolger regt sich jedoch Kritik: Die neue Förderung soll anders als das vorherige Baukindergeld nicht für den Kauf gebrauchter Immobilien gelten.
(Quelle: energie-experten.org)

Novelliertes Gebäudeenergiegesetz GEG 2023

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) sollte laut § 9 (Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude) erst nächstes Jahr überprüft werden. Die zuständigen Bundesministerien sollten innerhalb eines halben Jahres einen Vorschlag zur Fortschreibung des Gesetzes ausarbeiten. Doch nun ging es dieses Jahr Schlag auf Schlag: Am 29. April 2022 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits einen Referentenentwurf für eine GEG-Novelle vor. Dieser wurde nochmals geändert, vom Bundestag am 7. Juli 2022 beschlossen und vom Bundesrat am 8. Juli 2022 gebilligt. Das neue GEG tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.
(Quelle: geg-info)

Aktuelle Übersicht über alle Fördermittel für Sanierung

Mal wieder eine aktualisierte Übersicht über alle Fördermittel für Sanierung, inkl. Anpassung bei Einbruchschutz und Barrierereduzierung.Hier gibt es die Tabelle auch als PDF, in dem dann alle Förderungen zu den einzelnen Programmseiten verlinkt sind: energie-fachberater.de/foerderungen-sanierung.php
(Quelle: energie-fachberater.de)

BEG-Neubauförderung nur noch im Rahmen einer Nachhaltigkeits-Zertifizierung

Nun wird die Kür zur Pflicht! Bereits seit 2021 sind nachhaltige Gebäude mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Doch seit dem 21. April 2022 wird die Neubauförderung des BEG mit anspruchsvolleren Konditionen im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) fortgeführt – und Fördermittel für Neubauten werden nur noch in Kombination mit einem QNG-Siegel erteilt.
Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden durch eine Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines anerkannten Nachhaltigkeitsbewertungssystems. Als eine von vier  durch den Bund akkreditierten Zertifizierungsstellen (Stand April 2022) prüft die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) die Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude.
(Quelle: dgnb-system.de)

Bauordnungsamt bezieht neue Büros

Der Barnim wächst und damit auch die Verwaltung des Landkreises. Das kontinuierlich steigende Volumen sowie die zunehmende Komplexität der Aufgaben führen seit einigen Jahren zu einem stetigen Personalzuwachs in der Kreisverwaltung. Um dem zunehmenden Platzbedarf gerecht zu werden, erschließt der Landkreis neue Liegenschaften außerhalb des Paul-Wunderlich-Hauses in Eberswalde.
In einem ersten Schritt wird das Bauordnungs- und Planungsamt des Landkreises ab Montag, den 4. April, neue Räumlichkeiten in der Eisenbahnstraße 37 beziehen. Die Vorbereitungen für einen möglichst reibungslosen Übergang sind bereits in vollem Gange. Bis zum 14. April sollen die neuen Büros vollständig eingerichtet sein.
(Quelle: barnim.de)

Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen (Stand 24.01.2022). Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter. Weitere Informationen dazu hier: BMWK sowie KfW.
(Quelle: BMWK)

Bundesförderung für außenliegenden Sonnenschutz

Die BEG („Bundesförderung für effiziente Gebäude“) unterstützt sowohl den erstmaligen Einbau als auch den Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Ziel der Förderung ist es, optimale Bedingungen für Gebäude zu schaffen, um dauerhaft Energiekosten einzusparen und damit das Klima zu schützen. Die BEG bündelt und ersetzt bereits bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zur Vereinfachung für die Hauseigentümer.
(Quelle: kadeco.de
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1. BImSchV: Neue Vorschriften für Schornsteine abgesegnet

Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt (Entwurf der Bundesregierung der Ersten Verordnung zur Änderung der 1. BImSchV). Gesetzgeberisches Ziel ist es, im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen zu verringern. Hier veranschaulicht TGA Fachplaner die neuen Schornsteinregeln mit Grafiken.
(Quelle: tga-fachplaner.de)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)

Diese FAQ entsprechen dem einheitlichen Verständnis des BMWi sowie der beiden Durchführer KfW und BAFA zur Auslegung und Anwendung der BEG-Richtlinien zu dem als „Stand: …“ bezeichneten Zeitpunkt. Die FAQ dienen dabei der Erläuterung der BEG-Richtlinien insbesondere zu Auslegungsfragen in Grenzbereichen der Förderfähigkeit bzw. des Umfangs der Förderung. Die FAQ sollen damit potentiellen Investorinnen und Investoren hinsichtlich dieser Zweifelsfälle helfen, die Förderangebote der BEG besser zu verstehen und die Relevanz der BEG für das eigene Investitionsvorhaben besser abschätzen zu können.
(Quelle: deutschland-machts-effizient.de)

HOAI 2012 – Aktuelle Anhaltswerte für Honorare Siemon – Gutachten

In der HOAI-Novelle 2021 wurden die Honorartafelwerte aus der HOAI in der Fassung von 2013 unverändert übernommen. Kostensteigerungen und neue Anforderungen bleiben weiterhin unberücksichtigt. Das IWW Institut und der VBI haben mit Unterstützung der Weise Software GmbH ein Gutachten zur Untersuchung der Honorartafelwerte in Auftrag gegeben. Die Siemon Sachverständige + Ingenieure GmbH hat auf der Grundlage einer Umfrage ein Gutachten vorgelegt, welches aktuelle Honorartafelwerte als Anhaltswerte für Grundleistungen der Leistungsbilder vorschlägt. Die Anhaltswerte, die mit diesem Gutachten ermittelt wurden, liegen je nach Leistungsbild zwischen 17 % und 26 % über den Honoraren der derzeitigen HOAI 2021.
Die Anhaltswerte für aktuelle Honorartafelwerte 2021, stellen einen baufachlich und rechnerisch hergeleiteten Beitrag zur Frage der angemessenen Honorare für die Grundleistungen in der HOAI dar.
(Quelle: weise-software.de)

BEG-Programme und Ausbau bis 2023

Seit Januar können Modernisierungswillige nun im Rahmen des BEG Investitionszuschüsse für alle technischen und baulichen Einzelmaßnahmen am Gebäude beim BAFA beantragen, die die Energieeffizienz der Immobilie nachweislich verbessern, jedoch nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Diese so genannte BEG EM (Einzelmaßnahen)Förderung löst die bisherigen Förderangebote „Heizungstausch und Heizungsoptimierung“ (BAFA) sowie „430 für Einzelmaßnahmen“ (KfW) ab. Alle weiteren KfW-Programme können weiterhin genutzt werden.
Ab dem 1.7.2021 wird das Angebot um die Teilprogramme BEG WG (Wohngebäude) sowie BEG NWG (Nichtwohngebäude) ergänzt, die Maßnahmen abdecken, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen. Ebenfalls ab Juli 2021 haben Antragssteller die Wahl zwischen einer Kredit- und einer Zuschussvariante in allen drei Programmen. Die alten Programme von KfW und BAFA laufen zu diesem Zeitpunkt aus.
Die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG werden bis Ende 2022 von der KfW betreut. Ab dem 1.1.2023 wird auf eine einheitliche Antragsstellung über das BAFA umgestellt.
(Quelle: knaufinsulation.de)

Förderung von KfW und BAFA wird 2021 gebündelt

Nachdem es schon 2020 viele Änderungen bei der Förderung gab, steht für 2021 eine weitreichende Neustrukturierung an: Dann werden nämlich das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zusammengeführt. Damit wird die Förderung von KfW und BAFA neu aufgeteilt.
(Quelle: bmwi.de)

Gebäudeenergiegesetzt tritt im November in Kraft

Mit dem neuen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude., um einen einfacheren ordnungsrechtlichen Rahmen für Niedrigstenergiegebäude-Standards zu bilden.
(Quelle: energie-experten.org)

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020. Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.
(Quelle: rauchmelder-lebensretter.de)

BAFA – Förderprogramme im Überblick

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt. Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien ab 2020.
(Quelle: bafa.de)

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. 
(Quelle bmwi.de)

KfW – Wichtige Änderungen zum 24.01.2020

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbind­liche Klima­ziele auf den Weg gebracht. Daher treten zum 24.01.2020 Produkt­änderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienz­haus für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude sowie auf Einzel­maßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung.
(Quelle kfw.de)

Rechtsprechung zur Ausführungsplanung

Wer sich als Bauherr die Werksplanung spart, haftet im Schadensfall mit. Aufgabe eines Bauherrn ist es, ordnungsgemäße Werkpläne zur Verfügung zu stellen. Verzichtet dieser darauf und kommt es daraufhin zu Schäden, trägt er eine Mitschuld am Mangel – so das OLG München. Gemäß § 72, Abs. 10 der BbgBO 2016 – Baugenehmigung, Baubeginn – heißt es: „Baugenehmigung, Bauvorlagen, Ausführungszeichnungen und Baufreigabeschein müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.“ 
(Quelle aia.de)

Oft werden falsche Energieausweise ausgestellt

Mit dem Energieausweis können Mieter, Pächter und Käufer unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Energieeinsparverordnung Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Immer öfter werden nur die einfachen Verbrauchsausweise angeboten. Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.
(Quelle dena.de)

Gebäudeenergiegesetz: Keine verschärften Neubaustandards

Energieverbrauch senken, stärker dämmen und mehr erneuerbare Energien integrieren: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die verschiedenen Vorgaben, die es derzeit für Neubauten gibt, zusammenführen. Ein neuer Gesetzesentwurf liegt vor und lässt Klimaschützer laut werden. Verschärfte Neubaustandards sind nicht vorgesehen. So bewertet die Bauwirtschaft die Pläne.
(Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de

KfW – Förderprogramme

Die KfW Bankengruppe fördert neben dem Neubau, der Sanierung und dem Umbau einer Immobilie unter anderem auch den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz auch den Erwerb einer Immobilie. Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Seite der KfW Bankengruppe.
(Quelle: www.kfw.de)

Schimmelbekämpfung

Der Eigentümer einer Wohnung darf von seinen Mietern erwar­ten, dass sie alles „Zumutbare“ unternehmen, um das Ent­ste­hen von Schimmel zu verhindern – dazu zählt zum Beispiel das regelmäßige Lüften. Nicht zumutbar ist es hingegen nach Aus­kunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern, wenn ein Mieter in der Nacht seine Schlafzimmertür geöffnet lassen soll, um einen dauerhaften Luftdurchzug zu ermöglichen. 
(Quelle: bauletter.de)

WECOBIS – ökologisches Baustoffinformationsssystem

WECOBIS bietet für die wichtigen Bauproduktgruppen und Grundstoffe umfassende, strukturiert aufbereitete, herstellerneutrale Informationen zu gesundheitlichen und umweltrelevanten Aspekten einschließlich möglicher Anwendungsbereiche. Diese Informationen werden für die Lebenszyklusphasen Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Nutzung und Nachnutzung zur Verfügung gestellt. 
(Quelle: wecobis.de)

Erste Bundesimmissionsschutzverordnung: Neue Bestimmungen für Kamine

Stolze Besitzer eines neueren Kaminofens sind jedoch nicht gleich strafbedroht, wenn sie sich mit der Ersten Bundesimmissionsschutz-verordnung nicht auskennen. Wer aber zu Hause noch ein betagtes Exemplar stehen hat, sollte über die entsprechenden Regelungen für Kleinfeuerungsanlagen informiert sein.
(Quelle:
bauen.de)

Gesund und umweltfreundlich renovieren

Beim Innenausbau sind dem Geschmack kaum Grenzen gesetzt. Tapeten, Farben und Lacke gibt es in so vielen Varianten, wie es Hausbesitzer gibt. Doch hinter den Mustern und Farben können sich flüchtige Substanzen oder andere Schadstoffe verbergen, die die Raumluft und die Gesundheit der Bewohner belasten können. Wie Hausbesitzer gesund und umweltfreundlich renovieren, erklärt ihnen der gleichnamige Ratgeber des Umweltbundesamtes. 
(Quelle: Umweltbundesamt)

Nachhaltiges Planen und Bauen

Um der wachsenden Bedeutung des Nachhaltigen Bauens gerecht zu werden, hat das Infrastrukturministerium eine Broschüre erarbeitet. Die Broschüre richtet sich in erster Linie an interessierte Bauherren, die einen Neubau oder eine Sanierung planen und einen Einblick in die Thematik erhalten möchten. Sie soll durch das mittlerweile unübersichtliche Informationsangebot navigieren und auf wesentliche Fragestellungen erste und vor allem neutrale Antworten geben.
(Quelle: www.mil.brandenburg.de)

Mauerwerk bietet große Sicherheit

Diese Website informiert Sie darüber, welchen Einfluss die Bauweise auf die Qualität Ihres Heimes hat. Damit Ihr Haus Ihnen und Ihrer Familie ein Leben lang Freude macht, sollte es in möglichst vielen Bereichen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Die massive Bauweise lässt Ihrer Phantasie freien Lauf: Ob Sie nun modern, romantisch, kreativ mit interessanten Details oder ländlich mit Bezug zur Region bevorzugen, mit massiven Konstruktionen aus Mauerwerk lassen sich alle Hausträume realisieren und Domizile mit ganz besonderem Charme errichten. 
(Quelle: Massiv Mein Haus aus Mauerwerk)

Sanierungskonfigurator des BMVBS

Das energiesparende Sanieren lohnt sich aus vielen Gründen: Dank der energetischen Sanierung sparen Sie auf Dauer Energiekosten, steigern den Wert Ihrer Immobilie und leisten zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.Mit dem Sanierungskonfigurator können Sie abschätzen, welche Sanierungsmaßnahmen an einem Wohngebäude zu welcher Energieeinsparung führen, welche Kosten damit verbunden sind und welche staatlichen Förderprogramme finanzielle Unterstützung bieten.
(Quelle: B
MVBS)

Riskante Wärmedämmung – Wo der Klimaschutz zur Umweltgefahr wird

Dämmen ist bei vielen Häusern Pflicht – so zumindest verkaufen es jedenfalls Politik und Industrie. Und weil es angeblich gut für Umwelt und Geldbeutel ist, werden millionenfach Fassaden gedämmt. Bis 2050 sollen unsere Gebäude klimaneutral sein. Doch es mehren sich die Zweifel.
(Quelle: www.ardmediathek.de)

Sanierung oder Neubau, das ist hier die Frage

In Deutschland sehen rund 12 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser einer unsicheren Zukunft entgegen. Viele von ihnen stehen günstig zum Verkauf, ungünstig ist hingegen ihre Energiebilanz. Für die Käufer stellt sich die Frage, was sich eher lohnt: Sanierung oder Abriss und Neubau?
(Quelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt)

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