Erstellen von CAD gestützten detailliertenBestandsunterlagen in 2D und 3D nach örtlichem Aufmaß, auf der Grundlage alter Bestandspläne und das Digitalisieren von Papierdokumenten.
Erarbeiten der Wohn- und Nutzflächenberechnung nach örtlichem Aufmaß mit zeichnerischer Darstellung der Wohneinheit und detaillierter Erläuterung der Ergebnisse nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV)
Das Plotten von CAD-Zeichnungen, Lageplänen, technischen Zeichnungen u.v.m in den gängigen Dateiformaten (farbig und in einem Papierformat bis A1+).
Ich berate und betreue Sie auch zu “Genehmigungsfreien Bauvorhaben” nach § 61 BbgBO 2016 hinsichtlich statischer Nachweise, Sanierungsempfehlungen und Betrachtung der aktuellen bautechnischen Regeln, sowie den baurechtlichen Grundlagen.
Durch die 3D Animation baulicher Anlagen, wie zum Beispiel Wohngebäuden und Gärten, sind Farbgestaltungen (der Fassade, Fenster, Dach etc.) und diverse Gestaltungsvarianten am PC möglich.
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